Sonntag, 22. Mai 2011

Weihnachtsgeld oder Sonderzahlungen im ALG2 Bezug

Hartz-IV Empfänger besitzen keinen rechtlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld oder Weihnachtssonderzahlungen.

Die in der Weihnachtszeit anfallenden kosten wie z.B. Weihnachtsbaum, Weihnachtsschmuck oder auch Geschenke für Ihre Kinder oder Ihren Partner müssen aus dem monatlich gezahlten Regelsatz beglichen werden...

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