Hartz-IV Empfänger besitzen keinen rechtlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld oder Weihnachtssonderzahlungen.
Die in der Weihnachtszeit anfallenden kosten wie z.B. Weihnachtsbaum, Weihnachtsschmuck oder auch Geschenke für Ihre Kinder oder Ihren Partner müssen aus dem monatlich gezahlten Regelsatz beglichen werden...
Weiterlesen bei Sozialleistungen24.de
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen