Ein Arbeitsvermittler verlangte von einem ALG2 Bezieher 20 Bewerbungen pro Monat.
Da der Arbeitslose von Hartz-IV lebt, und damit unter dem Existenzminimum liegt, und der Bewerbungskostenzuschuss in Höhe von 260 Euro schon verbraucht war, erstattete der Mann Anzeige gegen den Sachbearbeiter gemäß § 240 StGB...
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